EU verbietet Vernichtung unverkaufter Kleidung und Schuhe

Die Europäische Union hat neue Maßnahmen im Rahmen der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) angenommen, die die Vernichtung unverkaufter Kleidung, Bekleidungszubehör und Schuhe untersagen.

  • Ab Juli 2026 dürfen große Modeunternehmen in der EU keine unverkauften Kleidungsstücke und Schuhe mehr vernichten.
  • Für mittlere Unternehmen tritt die Regelung ab Juli 2030 in Kraft.
  • Diese Maßnahme soll Textilabfälle reduzieren und die Kreislaufwirtschaft im Textilsektor stärken, wodurch jährlich schätzungsweise 5,6 Millionen Tonnen CO2-Emissionen eingespart werden.
  • Unternehmen sind künftig verpflichtet, Angaben zu den Mengen der entsorgten, unverkauften Produkte zu machen, um Transparenz zu gewährleisten.

Warum gut: Diese politische Entscheidung der EU fördert aktiv die Kreislaufwirtschaft und reduziert signifikant Umweltbelastungen durch Textilabfälle und CO2-Emissionen. Sie setzt einen klaren Rahmen für nachhaltigere Praktiken in der Modeindustrie und zwingt Unternehmen zu mehr Verantwortung und Transparenz.

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